Impressum / Erstinformation/ Nachhaltigkeit

Impressum, Datenschutz  und gesetzliche Informationspflicht gemäß §§ 15-17 VersVermV:

Name und Postanschrift
Kampa Finanzkonzepte
Postfach 1111
57251 Freudenberg

Telefon: 02734 43938-0
Email: info@kampa-finanzkonzepte.de

Alleiniger Inhaber und Vertretungsberechtigt sowie inhaltlich verantwortlicher gem. § 55 Abs. 2 RStV:
Versicherungsfachwirt Andreas Kampa

Ich habe keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 5 % an Kapitalanlagegesellschaften oder Versicherungsunternehmen noch halten solche Unternehmen Anteile an meinem Unternehmen.

Gerichtsstand: Siegen
Gesetzlicher Status
Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der GewO,
Bundesrepublik Deutschland
Registrierungsnummer: D-FEX1-7IV4D-392

Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO)
Registernummer D-F-172-INCU-98
Erlaubnis Vermittlung Investment-/ sonstige offene Fonds gem. § 34f Abs.1Satz1 Nr.1
Erlaubnis Vermittlung geschlossene Fonds (KG) gem. § 34f. 1 Satz 1 Nr. 2

Immobiliardarlehensvermittler (§34i Absatz 1 Satz 1 GewO)
Registrierungsnummer: D-W-172-38Z2-97

Zuständige Erlaubnisbehörde und gemeinsame Registrierungsstelle
nach § 11a Abs 1 Gewo

IHK Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Str 121
57072 Siegen
Telefon 0271 3302 153
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 
Breite Straße 29, 10178 Berlin / Telefon: +49 30 20308 0
Registerstelle des Vermittler-Registers

Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29   10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 20308-0  oder
www.vermittlerregister.org unter der jeweiligen oben genannten Registernummer

Erlaubnis durch den  Kreis Siegen-Wittgenstein  §34C GewO seit 2000
zur Immobiliendarlehensvermittlung

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und ggf. beraten

RWB Ag    Keltenring 5   82041 Oberhaching

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. Finanzberatung

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

 Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtagen/ Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird

Beratung
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.

Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

In Betracht kommende berufsrechtliche Regelungen:

– § 34 c-i  Gewerbeordnung
– §§ 59-68 VVG
– VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen

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Nachhaltigkeit

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit  (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitions-entscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeits-risiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsent-scheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.